Der Asset-Manager ist die Systemdatenbank des zCMS zur Verwahrung und Verwaltung der genutzten Bilder und Dokumente. Er kann z. B. Bild-, PDF- oder Video- Dateien enthalten. Mit einer ausdifferenzierten Rechteverwaltung ist es möglich, selbst auf Ordnerebene Uploadrechte zu vergeben oder die Sichtbarkeit einzuschränken, so dass manche Bearbeiter nur bestimmte Assets sehen und nutzen können.
8.1 Aufruf des Asset-Managers
Wenn innerhalb eines Templates ein Editierbutton in Form eines roten Punktes sichtbar wird und ein Bild, PDF oder sonstiges Asset eingesetzt werden kann, wird der Asset-Manager aufgerufen. Alternativ kann der Asset-Manager auch manuell über das OpenText-Hauptmenü oben links aufgerufen werden:
8.2 Upload der Assets
Immer wenn Bilder, PDFs oder auch Videos innerhalb der sachsen.de-Webseite eingesetzt werden sollen, müssen diese Dateien zunächst in den Asset-Manager übertragen werden. Das geschieht im Regelfall als Zwischenschritt nach Klick auf » Bild bearbeiten«, indem das s.g. Asset von der lokalen Festplatte übertragen wird (s.u.) oder indem dieser Schritt nicht im Zusammenhang mit einer konkreten Inhaltspflege erfolgt und der Asset-Manager aufgerufen und das Asset hochgeladen wird. Nach dessen Aufruf ist dabei folgendermaßen zu verfahren:
Zunächst sollte in der Registerkarte »Ordner« geprüft werden, für welche Ordner des Projektes für den Bearbeiter überhaupt Upload-Berechtigungen bestehen:
Sofern ein Redakteur für einen Ordner schreibberechtigt ist, verfügt er über die Schaltfläche »Asset von lokaler Festplatte übertragen«.
8.3 Upload von Bildern und Dateien
- Auswahl des richtigen Ordners.
- »Asset von lokaler Festplatte übertragen« (nur Datei-Einzel-Upload).
- Auswahl und Bestätigung
8.3.1 Dateiname, Alternativbeschreibung, Bildbeschreibung und Copyright
Für Suche und Suchmaschinen werden eine Reihe weiterer Attribute eines Bildes benötigt, die alle mindestens ein Schlüsselwort des Themas der Webseite enthalten sollten, besser mehrere:
- Alternativbeschreibung: Der s.g. alt-Tag wird blinden Menschen von Spezialsoftware oder Audio-Webbrowsern vorgelesen.
- Bildtitel: Der titel-Tag erscheint später, wenn die Maus über das Bild bewegt wird.
- Bildbeschreibung: Entspricht der Bildunterschrift.
Es ist sinnvoll, Mühe auf eine passende und das Thema der Webseite treffende Bildbezeichnung zu verwenden.
Wird im Asset-Manager nach einem speziellen Bild gesucht, ist der Dateiname aber nicht bekannt, aber ein Teil davon, so kann anstelle der unbekannten Teile des Namens eine s.g. »Wildcard« genutzt werden. Als Wildcard bezeichnet man einen Platzhalter für unbekannte Zeichen. Das Zeichen dafür ist der Stern *. Ist etwa der unbekannte Name eines Bildes »Elbansicht des Regierungspräsidiums« kann damit auch nach »*präsidium« gesucht werden und die Datei wird gefunden.
8.3.2 Copyright und ggf. Kostenpflichtigkeit
Keine Pflichtangabe aber dringend empfohlen ist der Copyright-Tag, die Urheberrechtsangabe. Auch im Internet dürfen Bilder nicht ohne Nennung des Urhebers genutzt werden und dieser Urheber muss darum im Feld »Quellenangabe zum Bild« benannt werden, völlig unabhängig davon, ob die Nutzung kostenfrei ist oder nicht. Sofern der Rechteinhaber des Bildes eine kommerzielle oder freie Bilddatenbank ist, wird in das Copyright-Attribut der Name der jeweiligen kommerziellen Bilddatenbank, etwa Fotolia oder Shutterstock, eingetragen.
Davon strikt zu unterscheiden ist die Frage der entgeltlichen oder kostenlosen Nutzung. Die meisten Bilddatenbanken nutzen ein sehr preiswertes Kreditpunktebezahlsystem. Viele Bilder sind aber auch kostenlos zu nutzen, wenn sie nicht für Erwerbszwecke eingesetzt werden, wie etwa im Rahmen von sachsen.de.
Sind sämtliche Angaben zum Bild gemacht kann der Bild-Upload bestätigt werden und das Bild steht zur Verfügung.